Bürgschaften.

Im Bauhaupt- und Nebengewerbe sowie im Maschinen- und Anlagenbau werden Bürgschaften benötigt:

  • Gewährleistungsbürgschaften
  • Vertragserfüllungsbürgschaft
  • Anzahlungsbürgschaft
  • Bietungsbürgschaft
  • Sonderbürgschaften wie z.B. Warenlieferungsbürgschaft oder Mietbürgschaft

Wenn diese Bürgschaften von der Hausbank gestellt werden,  erfolgt oftmals eine Anrechnung auf die Kreditlinie. Vor allen Dingen belasten Gewährleistungsbürgschaften wegen der langen Laufzeit den Kreditrahmen außerordentlich. Dies hat zur Folge, dass der Liquiditätsspielraum eingeengt wird und zusätzlicher Bedarf an Krediten entsteht. Mit einem Wechsel der Avale zu einem Kautionsversicherer wird die Abhängigkeit zur Bank reduziert, die Liquidität verstärkt und in der Regel auch eine Prämienverbesserung erzielt.